1. SIE MÖCHTEN EINE BLUE COMMUNITY WERDEN?

(ALS STADT, GEMEINDE, UNIVERSITÄT, SCHULE, KIRCHGEMEINDE, NGO, UNTERNEHMUNG...)

  • Wer unterstützt Sie bei Ihrem Anliegen? Haben Sie Mitstreiter:innen?  Wer könnte dies sein?
  • Haben Sie zu Blue Community Fragen? Gibt es Unklarheiten? Dann melden Sie sich bei der Koordination von Blue Community Schweiz. Gerne geben wir Auskunft und sind auch bereit für ein Treffen und/oder für eine Präsentation der Initiative Blue Community.
  • Wer entscheidet in Ihrer Kirchgemeinde, Stadt, Gewerkschaft, etc. darüber, ob sie eine Blue Community werden können?
  • Braucht es vor dem Einreichen der Selbstverpflichtung das Einverständnis von einem Gemeinde- oder Kirchgemeinderat oder von einem anderen Gremium?
  • Mit welchen Argumenten können Sie die entscheidenden Personen zu einem Beitritt überzeugen? Braucht es ev. eine Präsentation von Seiten der Koordination?

2. DER ENTSCHEID ZUM BEITRITT IST GEFALLEN.

NUN MUSS EINE SELBSTVERPFLICHTUNG VERFASST WERDEN.

  • Wer wird das Dokument verfassen?
  • Was ist Ihre Motivation für den Beitritt zu Blue Community?
  • Zu welchen konkreten Massnahmen können Sie sich als Blue Community verpflichten? Es braucht Beispiele von möglichen Massnahmen, mit denen alle vier Grundsätze künftig respektiert werden. Beispiele dazu finden Sie hier.
  • Mit der Einreichung der Selbstverpflichtung muss auch eine Ansprechperson genannt werden. Wer ist bereit, künftig als Ansprechperson zu fungieren? Als Ansprechperson
    nimmt man u. a. am Jahrestreffen teil, verfasst einen Jahresbericht, reagiert auf die Nachrichten der Koordination, interessiert sich für die Vernetzung mit anderen Blue Communities, etc.
  • Muss die ausformulierte Selbstverpflichtung nochmals einem Gremium vorgelegt werden?
  • Ist die Selbstverpflichtung verfasst, muss diese bei der Koordination von Blue Community Schweiz eingereicht werden. (info@bluecommunity.ch)

3. DIE SELBSTVERPFLICHTUNG IST BEI DER KOORDINATION EINGETROFFEN.

NUN KÖNNEN SIE AUF RÜCKMELDUNG WARTEN.

  • Mit der Gründerorganisation von Blue Community, dem Council of Canadians ist vereinbart, dass die Koordination die eingereichte Selbstverpflichtung im Team – im
    aktuellen Fall mit dem Team der Fachstelle OeME der Ref. Kirchen Bern-Jura-Solothurn – bespricht. Die Koordination gibt anschliessend der Ansprechperson eine Rückmeldung.
  • Ist unklar, ob die Selbstverpflichtung den Anforderungen genügt, kann die Koordination mit dem Council of Canadians Kontakt aufnehmen. Es kommt vor, dass in der Selbstverpflichtung noch etwas ergänzt oder vertieft werden muss.
  • Sobald die Selbstverpflichtung finalisiert ist, bestellt die Koordination in Kanada die Auszeichnung. Dazu nimmt sie vorher Kontakt mit der Ansprechperson auf und klärt ein paar formale Fragen zum Dokument, beispielsweise nach der bevorzugten Sprache (Englisch oder Deutsch).

4. NUN IST DER BALL WIEDER BEI DER NEUEN BLUE COMMUNITY.

  • Damit Blue Community auch wahrgenommen wird, müssen die Mitglieder informiert und «abgeholt» werden. Was braucht es dazu? Soll eine Übergabeveranstaltung stattfinden, an dem die Auszeichnung überreicht wird? Gibt es einen anderen, bestehenden Anlass, an dem Blue Community vorgestellt werden könnte? Werden alle Mitglieder schriftlich informiert oder gibt es ev. einen Beitrag in einem NL, einer Zeitung oder einer anderen Publikation?
  • Möchten Sie sich der regionalen Blue Community-Gruppe (Chapter) oder anderen gleichartigen Blue Communities (Cluster) anschliessen? Informieren Sie sich bei der Koordination über Kontakte und Termine.
  • Haben Sie bereits Ideen für erste Projekte? Gerne gibt die Koordination auch hierzu Tipps.
  • Abonnieren Sie die Blue News, den Newsletter der Schweizer Blue Communities. Hier gibt es Berichte zu Aktivitäten von anderen Blue Communities sowie zu aktuellen Wasserthemen.

ALLES ERLEDIGT? NUN SIND SIE RICHTIG DABEI – WIR GRATULIEREN DAZU, DASS SIE JETZT ZUR FAMILIE DER BLUE COMMUNITIES GEHÖREN.

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